Home Hinweisgeber
Offene Kommunikation und Transparenz zeichnen die Unternehmenskultur von H. Klostermann Baugesellschaft mbH aus.
Die Einhaltung von Regeln, Gesetzen und internen Richtlinien verfolgen wir mit oberster Priorität. Durch gesetzeskonformes und integres Verhalten schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner vor negativen Folgen. Unser Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit konkrete Informationen auf Regel- und Gesetzesverstöße jederzeit vertraulich zu melden.
Wie schützt Sie unser Hinweisgebersystem?
Unser Hinweisgebersystem bietet den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Jeder Hinweis wird streng vertraulich behandelt und durch unseren externen Ombudsmann, als neutrale Instanz, sorgfältig geprüft und bearbeitet. Nachforschungen zu berechtigten Hinweisen werden bei konkreten Anhaltspunkten aufgenommen. Auch vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebene Falschmeldungen werden anhand des gleichen Verfahrens untersucht und geahndet.
Wie wird ein Hinweis richtig abgegeben?
Um einen Hinweis bestmöglich bearbeiten zu können, sollte er möglichst konkret formuliert sein. Dabei sollten Sie die fünf W-Fragen beantworten:
Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
Was? – Was ist passiert? Sachverhaltsschilderung
Wie? – Wie oder wie oft ist es passiert?
Wo? – Wo hat sich der Vorfall zugetragen?
Wann? – Wann war der Vorfall?
Der Hinweis wird nach Erhalt vom externen Ombudsmann detailliert geprüft und gegebenenfalls eine weitere Untersuchung angestoßen. Hierzu könnte der weitere Dialog mit dem Hinweisgeber seitens des Ombudsmanns notwendig werden. Meldungen können sowohl mit Angaben Ihrer Kontaktdaten, als auch anonym erfolgen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und schützenswert behandelt.
Kontaktdaten unserer internen Meldestelle:
Wir haben unsere interne Meldestelle ausgelagert an den externen Ombudsmann, RA Rheinwald, bei Compliance Officer Service Legal und dessen digitaler Plattform Hinweisgebersystem24 GmbH. Hier können zentral Hinweise auf Gesetzes- und Regelverstöße gemeldet werden.
Digitale Meldung an den Ombudsmann über Hinweisgebersystem24 (auch anonym möglich): unter „Hinweis abgeben“ können Sie fortfahren.
Postalische Meldung:
Compliance Officer Services Legal
Rechtsanwalt Stephan Rheinwald
Telemannstraße 22
53173 Bonn
Telefonisch: 0228/35036291
Fax: 0228/35036292
Persönliches Treffen: s.rheinwald(at)cos-legal.eu
Vielen Dank.
Um digital Verstöße zu melden, nutzen Sie bitte die Funktion „Hinweis abgeben„.